Ökumenischer Klima-Apell: Für eine menschen- und lebensfreundlichere Klimapolitik
„Wir betrachten Erd- und Ökosysteme als Gottes bedrohte Schöpfung, in der wir nur ein Teil im großen Ganzen sind, aber für das wir zugleich eine besondere Verantwortung tragen. Wir dürfen die Ökosysteme nicht zerstören. Wir sehen auch die Millionen von Menschen und nicht-menschlichen Lebewesen, die schon jetzt unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden und die besonders im globalen Süden schutzlos den Klimaveränderungen ausgeliefert sind.“
Unterstützer*innen können hier unterzeichnen.
Mitwirkung bei LONA
Wenn Sie sich für unsere Satzung interessieren oder Mitglied bei uns werden wollen, dann können Sie sich hier ein entsprechendes Formular herunterladen.
Gerne können Sie uns durch eine Spende unterstützen:
DE26 6009 0100 0601 2870 02 bei der Volksbank Urbach. Sie erhalten umgehend eine Spendenbescheinigung.
Mitwirkung bei Entscheidungsprozessen in der Gemeinde
Ohne Zweifel: Die Klimaschutzziele nach dem Klimaschutzgesetz BaWü können nur erreicht werden, wenn die demokratisch gewählten Vertreter*innen in den politischen Gremien entsprechende allgemeinverbindliche Entscheidungen treffen. Die unterste politische Ebene ist die Gemeinde. Hier müssen die konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. Die allgemeinverbindlichen Entscheidungen hierzu trifft der Gemeinderat. Dieser wird von allen Bürger*innen der Gemeinde gewählt.
Im Prozess der Wärmeplanung soll die Urbacher Bürgerschaft aktiv beteiligt werden.
Die bei weitem größten Anteile an klimaschädlichen Emissionen betreffen zwei Bereiche: Transport und Haushaltsenergie. Hier kann jede*r mit individuellen Entscheidungen Einfluss nehmen.
Wenn Sie wissen wollen, wie groß Ihr individueller CO2-Fußabruck ist: Hier können Sie eine grobe Abschätzung vornehmen.
Beratung und Förderung von Maßnahmen in Privathaushalten
Die Energieagentur Rems-Murr berät alle Bürger (nach Anmeldung) kostenlos an jedem 2. Montag im Rathaus Urbach von 17.00 – 19-00 Uhr.
Energiespartipps für den Verbrauch von Warmwasser
Weitere Informationsquellen aus: www.co2online.de
„Die wichtigsten Förderprogramme für die Wärmedämmung sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt.
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent (max. 12.000 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass ein/e Energieeffizienz-Expert*in die umgesetzte Maßnahme überprüft. Der Zuschuss wird über das BAFA beantragt und ausgezahlt. (BEG EM Zuschuss)
Einzelmaßnahmen wie auch für vollumfängliche Sanierungen zum Kfw-Effizienzhaus werden außerdem über Tilgungskredite mit einem Zuschuss von 20 Prozent (max. 12.000 Euro) gefördert. Hierfür ist zunächst eine Energieberatung nötig, um ein Sanierungskonzept zu erstellen. (KfW 261/262 – Förderkredite fürs Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen)
Zusätzliche 5 Prozent Förderung erhalten Sie für Einzelmaßnahmen, wenn Sie diese zuvor mit einer/m Energieeffizienz-Expert*in in einem individuellen Sanierungsfahrplan geplant haben.“