Greenwashing erkennen: Immer mehr Produkte nennen sich „Öko“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“. Das Bundesumweltamt informiert, wie man solche Täuschungen erkennen und umgehen kann.

Solarrechner: Wann lohnt sich eine Solaranlageauf dem eigenen Dach?
Die Hochschule für Technik in Berlin informiert.

Heizkostenrechner

Bürgerbeteiligung

Reparieren statt wegwerfen!

Mitwirkung bei LONA

Wenn Sie sich für unsere Satzung interessieren oder Mitglied bei uns werden wollen, dann können Sie sich hier ein entsprechendes Formular herunterladen.

Gerne können Sie uns durch eine Spende unterstützen:
DE26 6009 0100 0601 2870 02 bei der Volksbank Urbach. Sie erhalten umgehend eine Spendenbescheinigung.

Mitwirkung bei Entscheidungsprozessen in der Gemeinde

Ohne Zweifel: Die Klimaschutzziele nach dem Klimaschutzgesetz BaWü können nur erreicht werden, wenn die demokratisch gewählten Vertreter*innen in den politischen Gremien entsprechende allgemeinverbindliche Entscheidungen treffen. Die unterste politische Ebene ist die Gemeinde. Hier müssen die konkreten Maßnahmen umgesetzt werden. Die allgemeinverbindlichen Entscheidungen hierzu trifft der Gemeinderat. Dieser wird von allen Bürger*innen der Gemeinde gewählt.

Im Prozess der Wärmeplanung soll die Urbacher Bürgerschaft aktiv beteiligt werden.

Die bei weitem größten Anteile an klimaschädlichen Emissionen betreffen zwei Bereiche: Transport und Haushaltsenergie. Hier kann jede*r mit individuellen Entscheidungen Einfluss nehmen.

Wenn Sie wissen wollen, wie groß Ihr individueller CO2-Fußabruck ist: Hier können Sie eine grobe Abschätzung vornehmen.

Beratung und Förderung von Maßnahmen in Privathaushalten

Die Energieagentur Rems-Murr berät alle Bürger (nach Anmeldung) kostenlos an jedem 2. Montag im Rathaus Urbach von 17.00 – 19-00 Uhr.

Energiespartipps für den Verbrauch von Warmwasser

Weitere Informationsquellen aus: www.co2online.de

„Die wichtigsten Förderprogramme für die Wärmedämmung sind in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent (max. 12.000 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass ein/e Energieeffizienz-Expert*in die umgesetzte Maßnahme überprüft. Der Zuschuss wird über das BAFA beantragt und ausgezahlt. (BEG EM Zuschuss)

Zusätzliche 5 Prozent Förderung erhalten Sie für Einzelmaßnahmen, wenn Sie diese zuvor mit einer/m Energieeffizienz-Expert*in in einem individuellen Sanierungsfahrplan geplant haben.“

Einzelmaßnahmen wie auch für vollumfängliche Sanierungen zum Kfw-Effizienzhaus werden außerdem über Tilgungskredite mit einem Zuschuss von 20 Prozent (max. 12.000 Euro) gefördert. Hierfür ist zunächst eine Energieberatung nötig, um ein Sanierungskonzept zu erstellen. (KfW 261/262 – Förderkredite fürs Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen)