Was bedeutet “Bürgerbeteiligung”?

„Unter dialogischer Bürgerbeteiligung versteht man, dass der Bund, das Land oder die Stadt bzw. Gemeinde ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, sich bei Veranstaltungen oder im Internet an der Planung von Vorhaben und Projekten zu beteiligen.” (Brettschneider 2023)

Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht verschiedene Verfahren zur Beteiligung an Entscheidungen vor:

§ 20: Unterrichtung der Einwohner

§ 20a: Einwohnerversammlung

§ 20b: Einwohnerantrag

§ 21: Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

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Wie bewertet die Landesregierung Baden-Württemberg die Beteiligung von Bürger*innen im Land?

Veranstaltung der Landesregierung Baden-Württemberg zum Thema “Politik des Gehörtwerdens” am Donnerstag, 30. März 2023, in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin.

Was sagt die Sozialforschung zum Thema Bürgerbeteiligung?

In seinem Vortrag in dieser Veranstaltung (s.o.) präsentierte Prof. Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim die Ergebnisse seiner repräsentativen Befragung der Bevölkerung zum Thema Akzeptanz der Verfahren der Bürgerbeteiligung.

Sein Ergebnis: Auf kommunaler Ebene befürworten 67 % der Befragten eine Kombination von Bürgerdialog zur Vorbereitung einer Entscheidung, die letztlich vom Gemeinderat gefällt wird.

Lediglich 4 % bevorzugen eine Entscheidung des Gemeinderats ohne Bürgerbeteiligung.

Beratungsstelle des Landes für Kommunen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat eine Servicestelle für Kommunen und andere öffentliche Stellen eingerichtet, um Bürgerbeteiligung professionell vorzubereiten und durchzuführen. Dort heißt es:

“Ziel ist es, Professionalität und Qualität der Bürgerbeteiligung zu verbessern. Organisatorisch besteht die Servicestelle aus einer Beratungseinheit und einer Vergabeeinheit.

Aufgabe der Vergabeeinheit ist, Rahmenverträge mit Dienstleistern für die Bürgerbeteiligung abzuschließen, die von allen Behörden des Landes und den Kommunen sowie weiteren öffentlichen Stellen in Anspruch genommen werden können. (…) Die Beratungseinheit wird als Dienstleister tätig und berät die Vorhabenträger bei der Konzeption von Bürgerbeteiligungsverfahren.”

Beispiele für kürzlich durchgeführte Bürgerbeteiligungs-Verfahren in Baden-Württemberg zu Gewerbegebieten

Weilheim an der Teck: Ratsbegehren: Gewerbegebiet Rosenloh: „Sind Sie dafür, im Bereich Rosenloh circa 30 Hektar Gewerbeflächen für ortsansässige Unternehmen, die Ansiedlung von Klimaschutz-/technologieunternehmen sowie den Bau einer Entlastungsstraße zu ermöglichen?”

Dettingen an der Teck: Bürgerbegehren: Hungerberg: “Soll der Hungerberg in seiner unbebauten Form erhalten und deswegen kein Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet aufgestellt werden?”

Aichelberg am Albtrauf: “Sind Sie dafür, dass in Aichelberg im Bereich westlich der L1214 und nördlich der A8 ein interkommunales und nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt wird?” Film