Das Umweltministerium Baden-Württemberg zum Flächenverbrauch:
„Das Baugesetzbuch verlangt den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden. Es verpflichtet die Gemeinden, die Möglichkeiten der Innenentwicklung
zu nutzen: Das bedeutet, Flächen wieder nutzbar zu machen – dies können auch
Altlastflächen sein – und Baulücken zu schließen. Dies hat Vorrang vor
Neubaugebieten ‚auf der grünen Wiese‘ “.
Die Landesanstalt für Umwelt sieht eine schrittweise Reduktion des Flächenverbrauchs auf Netto-Null vor. Der 2021 geschlossene Koalitionsvertrag legt den Flächenverbrauch auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null fest. Diese Werte werden aktuell weit überschritten.
Flachland Mähwiesen
Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt in §30 den Schutz von Flachland-Mähwiesen nach der „Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie“ der Europäischen Union.
Flächen, die besonderen Naturschutzbestimmungen unterliegen: (Karten des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg; 2. 5. 2023)
Fauna-Flora-Habitat Mähwiesen: Schraienwiesen