Volksantrag gegen Flächenverbrauch

Der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V. hat einen Volksantrag gegen Flächenfraß auf den Weg gebracht. In der Begründung heißt es:

“Der landesweite Flächenverbrauch – also die Umwandlung von unbebauter Natur in Siedlungs- und Verkehrsflächen – lag in Baden-Württemberg in den letzten Jahren im Schnitt bei 5 bis 6 Hektar pro Tag, … Im 2021 geschlossenen Koalitionsvertrag der Landesregierung Baden-Württemberg ist festgeschrieben, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Wie die anhaltend hohe Bodenversiegelung zeigt, haben die bislang ergriffenen Maßnahmen aber nicht ausgereicht, dieses Ziel wirksam umzusetzen.”

Beteiligungsmöglichkeit und Näheres zum Antrag finden Sie hier!

Das Umweltministerium Baden-Württemberg zum Flächenverbrauch:

„Das Baugesetzbuch verlangt den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund
und Boden. Es verpflichtet die Gemeinden, die Möglichkeiten der Innenentwicklung
zu nutzen: Das bedeutet, Flächen wieder nutzbar zu machen – dies können auch
Altlastflächen sein – und Baulücken zu schließen. Dies hat Vorrang vor
Neubaugebieten ‘auf der grünen Wiese’ “.

Die Landesanstalt für Umwelt sieht eine schrittweise Reduktion des Flächenverbrauchs auf Netto-Null vor. Der 2021 geschlossene Koalitionsvertrag legt den Flächenverbrauch auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null fest. Diese Werte werden aktuell weit überschritten.

Flachland Mähwiesen

Das Bundesnaturschutzgesetz bestimmt in §30 den Schutz von Flachland-Mähwiesen nach der “Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie” der Europäischen Union.

Flächen, die besonderen Naturschutzbestimmungen unterliegen: (Karten des Landesamtes für Umwelt Baden-Württemberg; 2. 5. 2023)

Fauna-Flora-Habitat Mähwiesen: Schraienwiesen

Fauna-Flora-Habitat Mähwiesen: Au

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