Die Bundesregierung musste im Jahr 2021 das erst kürzlich beschlossene Klimaschutzgesetz erheblich nachbessern. Grund dafür war ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Dieses hat am 24. März 2021 festgestellt, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, zum Klimaschutz gesetzliche Regelungen zu treffen, die über den aktuellen Stand der Gesetzgebung hinausgehen. Im Beschluss heißt es in Bezug auf die Einschränkung von grundgesetzlich verankerten Freiheitsrechten:

Die Möglichkeiten, von dieser Freiheit in einer Weise Gebrauch zu machen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden ist, stoßen an verfassungsrechtliche Grenzen, weil CO2-Emissionen nach derzeitigem Stand weitestgehend irreversibel zur Erwärmung der Erde beitragen, der Gesetzgeber einen ad infinitum fortschreitenden Klimawandel aber von Verfassungs wegen nicht tatenlos hinnehmen darf.

Zum Thema Generationengerechtigkeit heißt es ganz konkret:

„Es darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“